Allgemeine Geschäftsbedingungen

La Provence Freiburg GmbH, Schusterstraße 15, 79098 Freiburg, betreibt unter der Internetpräsenz www.meine-landpartie.de (im folgenden: Landpartie) ihren Internethandel mit diesem Handelsnamen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Landpartie und dem Besteller. Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Landpartie hätte ausdrücklich der Geltung dieser abweichenden AGB zugestimmt.
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn das bestellte Produkt an den Kunden versandt wird. Gleichzeitig hierzu erhält der Kunde eine Versandbestätigung per E-Mail. Nur solche Artikel, die in dieser Versandbestätigung genannt sind, sind Gegenstand des Kaufvertrages zwischen Landpartie und dem Kunden. Die Bestellung des Kunden stellt lediglich ein Angebot an Landpartie zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Artikelpräsentation im Internetshop von Landpartie stellt kein bindendes Verkaufsangebot dar.

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Ist der Kunde Verbraucher, kann er innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich oder auf einem sonst dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail oder Fax) oder durch Rücksendung der Ware den Kaufvertrag gegenüber Landpartie widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Die Frist ist durch rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware gewahrt.
  2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von
    1. Waren, die auf die Spezifikation des Kunden hin (z.B. maßangefertigte Textilien, Gravuren) angefertigt wurden,
    2. Waren, die nach ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind,
    3. Waren, die schnell verderblich sind oder deren Verfalldatum überschritten würde.
  3. Der Kunde ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Bei einer Bestellung bis zu einem Warenwert von € 40 brutto trägt der Kunde die Rücksendekosten, es sei denn dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Im übrigen trägt Landpartie die Kosten und die Gefahr der Rücksendung bei Widerruf und Rückgabe.
  4. Rechtsfolgen des Widerrufs:
  5. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

§ 4 Lieferung, Änderungen, Teillieferungen und Transportschäden

  1. Landpartie liefert an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Dies kann auch durch die Inanspruchnahme eines anderen Unternehmers erfolgen.
  2. Landpartie behält sich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn Landpartie ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist (fehlende Verfügbarkeit der Ware). In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, annähernd und unverbindlich.
  3. Ist die Lieferung der bestellten Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht möglich, so erhält der Kunde im Falle seiner ausdrücklichen Zustimmung eine Ersatzlieferung gleichwertiger Ware, die der bestellten Ware am nächsten kommt.
  4. Sind nur Teilmengen verfügbar, behält Landpartie sich vor, in Teilmengen zu liefern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Versandkosten erhöhen sich durch eventuelle Teillieferungen nicht.
  5. Kann die Lieferung an den Kunden nicht ausgeführt werden, weil er an der angegebenen Lieferadresse nicht angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
  6. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Waren an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person auf den Käufer über.
  7. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  8. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  9. Ist der Kunde Verbraucher, so nimmt Landpartie auf Wunsch die Verpackung zurück, sofern diese ausreichend frankiert zurückgeschickt oder abgegeben wird. Ein eventuelles Widerrufsrecht des Kunden bleibt unberührt.
  10. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Ware Transportschäden an der Ware oder der Verpackung, ist der er verpflichtet, bei Annahme der Ware die Beschädigung von der Transportperson schriftlich bestätigen zu lassen oder gegebenenfalls die Annahme zu verweigern.

§ 5 Preise, Handelsmengen und Versandkosten

  1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Es gelten die im Internet ausgewiesenen Preise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Lieferungen an Großhändler oder gewerbliche Wiederverkäufer sind ausgeschlossen. Die Lieferung der Waren erfolgt in haushaltsüblichen Mengen.
  2. Der Versandkostenanteil des Kunden beträgt pauschal (auch bei mehreren Teillieferungen pro Auftrag) egal wie groß, wie schwer, wie weit € 9,50 bei Sendungen innerhalb Deutschlands bis zu einem Warenwert von € 150,00. Sendungen ab einem Warenwert von € 150,00 werden innerhalb Deutschlands portofrei versandt. Bei Lieferungen in die Schweiz und Liechtenstein beträgt der Versankostenanteil des Kunden pauschal (auch bei mehreren Teillieferungen pro Auftrag) € 12,50 bis zu einem Wahrenwert von € 150,00. Sendungen ab einem Warenwert von € 150,00 werden in die Schweiz und Liechtenstein portofrei versandt.Versandkostenanteile des Kunden bei Sendungen außerhalb Deutschlands in andere Länder sind in der Anlage "Versandkostenanteil“ aufgeführt.

§ 6 Fälligkeit des Kaufpreises, Zahlung und Verzug

  1. Der Kaufpreis ist auf Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zahlungen sind mit Kreditkarte, im Lastschriftverfahren oder durch Banküberweisung möglich. Bei Neukunden sind Zahlungen allein durch Kreditkarte oder Vorauskasse möglich. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Landpartie berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatzes p.a. zu fordern. Soweit ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann, ist Landpartie berechtigt, auch diesen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich.
  2. Kundenseitig kann nur mit solchen Ansprüchen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Landpartie dem Grunde und der Höhe nach anerkannt sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der La Provence Freiburg GmbH.
  2. Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher, entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der La Provence Freiburg GmbH.

§ 8 Gewährleistung und Fristen

  1. Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nachstehend in § 9 Haftung nichts anderes geregelt ist.
  2. Abbildungen und Darstellungen von Waren im Internetshop von Landpartie stellen keine zugesicherte Eigenschaft der Ware dar. Erläuterungen zu den Waren im Internetshop von Landpartie sind, sofern nicht ausdrücklich als "Garantie, Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie" bezeichnet, ausschließlich als Beschaffenheitsbeschreibungen und nicht als Garantieerklärung zu verstehen.
  3. Der Kunde ist bei Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware unverzüglich an Landpartie auf Kosten von Landpartie zurückzusenden. Hierbei gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, in zwei Jahren ab Lieferung der Ware.
  5. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung der Ware.
  6. Für Schadensersatzansprüche wegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, gelten bei Verbrauchern und Unternehmern die jeweiligen gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

§ 9 Haftung

Erbringt Landpartie die fällige Leistung nicht, schuldhaft verspätet oder mangelhaft, so haftet Landpartie, ebenso wie für sonstige Pflichtverletzungen gleich welcher Art, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

  1. Für von Landpartie oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Landpartie unbeschränkt. Gleiches gilt für die gesetzliche Haftung nach ProduktHaftG oder anderer gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
  2. Für sonstige Schäden haftet Landpartie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt:
    • Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Landpartie oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Landpartie unbeschränkt. Gleiches gilt für Schäden, die in den Schutzbereich einer von Landpartie gegebenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen.
    • Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Landpartie oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Landpartie gegenüber Unternehmern auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens und gegenüber Verbrauchern unbeschränkt.
    • Für Schäden, die auf sonstige fahrlässige Verhalten seitens Landpartie oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet Landpartie nur gegenüber Unternehmern nicht.
  3. Für den Fall des Aufwendungsersatzanspruches gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
  4. Ansprüche der Kunden aus Herstellerregress gemäß §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt und richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Abtretung dieser Ansprüche ist ausgeschlossen.

§ 10 Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Soweit dies für die ordnungsgemäße Abwicklung der Bestellung notwendig ist, werden diese Daten an Dritte weitergegeben. Die gespeicherten Daten werden auch zu eigenen Marketingzwecken von Landpartie verwendet. Der Kunde kann der Nutzung zu Marketingzwecken durch Landpartie jederzeit widersprechen.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Wiener UN-Übereinkommen vom 11. April 1980). Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen der Firmensitz von La Provence Freiburg GmbH.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen oder Vertragsteile ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen, noch die Wirksamkeit des Vertrages.

§ 12 Anbieterkennzeichnung

La Provence Freiburg GmbH,
Schusterstraße 15,
79098 Freiburg,
Telefon + 49-761-30793,
Telefax +49-761-33048,
E-Mail info@meine-landpartie.de,
Geschäftsführer Martin Kusnik,
Amtsgericht Freiburg HRB 6506,
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 813139408.

 


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